Begleitung VgV-Verfahren

Öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 GWB müssen Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Planungsleistungen (z. B. Planungsleistungen der Gebäudeplanung) europaweit ausschreiben, sofern der Auftragswert über dem EU-Schwellenwert liegt. Dies ergibt sich aus §106 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Der genaue Ablauf der unterschiedlichen Verfahren ist in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) geregelt.

Bei folgenden Verfahrensarten führen wir Sie zielgerichtet durch die verschiedenen Verfahrensschritte und nehmen Ihnen dabei den Großteil der anfallenden Aufgaben ab:

  • Offenes Verfahren
  • Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb
  • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Wobei unser Schwerpunkt in der Begleitung von Verhandlungsverfahren zur Vergabe von freiberuflichen Planungsleistungen liegt.

Dies erreichen wir durch eine Ablaufstruktur, die frühzeitig die nächsten Verfahrensschritte behandelt. Alle von der Vergabestelle notwendigen Entscheidungen werden rechtzeitig vor- und aufbereitet, um einen reibungslosen und effektiven Ablauf der Gremiumssitzungen sicherzustellen. Der gesamte Vergabeprozess wird zeitnah und rechtssicher dokumentiert.

So erreichen wir mit wenig Aufwand und hohem Komfort auf Auftraggeberseite einen sehr großen Zufriedenheitswert mit dem Ablauf und dem Ergebnis der von uns betreuten Vergabeverfahren.

Unser Mehrwert für Sie als AG

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und unserer sehr strukturierten und fokussierten Arbeitsweise führen wir unsere Auftraggeber durch die verschiedenen Verfahrensschritte und nehmen dabei unseren Auftraggebern den Großteil der bürokratischen Aufwendungen ab.

Grundsätzlich sehen wir uns durch die Ergebnisse in über 100 begleiteten Vergabeverfahren in unserem Leitsatz bestätigt, der da heißt:

Der Auftraggeber bekommt den guten Planer den er will – oder einen Besseren!