Projektsteuerung

In der Bauwirtschaft bedarf es zur zielorientierten Abwicklung von Bauprojekten neben einer solchen Planung durch die verschiedenen beteiligten Planer_innen aus Architektur, Fachplanungen und Sachverständigen auch eine entsprechende Begleitung auf Auftraggeberseite.

Diese Auftraggeber-Leistungen, die unmittelbar Voraussetzung für eine erfolgreiche Projektumsetzung sind, können in zwei Bereiche aufgeteilt werden: zum einen die klassisch beim AG-verbleibenden Auftraggeber-Aufgaben, die durch die Projektleitung auf Auftraggeberseite erfüllt werden (müssen), zum anderen die delegierbaren Auftraggeber-Leistungen, die Projektsteuerung, die je nach Konstellation auf Auftraggeberseite in Bezug auf Knowhow und Kapazität an Dritte übertragen werden können. Dies beinhaltet jedoch keine Entscheidungs-, Weisungs-­ und Durchsetzungsbefugnis, die der Projektleitung obliegt.

Die Projektsteuerung nach AHO, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V., versteht sich als Standardmodell der externen Beauftragung von vornehmlich beratenden technisch wirtschaftlichen Unterstützungsleitungen für die professionelle Projektrealisierung in der Bauwirtschaft.

Sie begleitet das Projekt in allen Projektphasen, von der Projektvorbereitung über die Planung, die Ausführungsvorbereitung, die Ausführung bis hin zum Projektabschluss und ist grundsätzlich in fünf Handlungsbereiche Organisation/ Koordination, Qualitäten und Quantitäten, Kosten, Termine sowie Verträge gegliedert.

Folgende Bereiche unterliegen der Projektsteuerung

Die Projektsteuerung beginnt mit der Beratung des AG zur Festlegung der Projektziele und darauf aufbauend mit der Entwicklung einer passenden Projektstruktur, hier vornehmlich der Kommunikationsstruktur mit Informations- und Berichtsstruktur sowie eines Entscheidungs- und Änderungsmanagements.

Dazu wird neben einer projektspezifischen, auf die Bedürfnisse und Erforderlichkeiten des AG abgestimmten Kostenstruktur ein Terminrahmen mit einem am Gesamtprojekt ausgerichteten Steuerungsterminplans sowie eine geeignete Vergabe- und Vertragsstruktur aufgebaut.

In allen Projektphasen ist die Projektsteuerung involviert und beaufsichtigt, koordiniert, kontrolliert und steuert die Vorgänge zu Qualität, Quantität, Kosten, Finanzierungen, Kapazitäten, Termine, Verträge und Versicherungen. Sie schreitet gegebenenfalls in Entscheidungs- und Änderungsprozesse ein, und ist mit dem Auftraggeber in direktem, stetigem Kontakt.

„Projektsteuerung light“

Dem vielseits bestehenden Kostendruck auf Auftraggeberseite geachtet, haben wir eine reduzierte Variante der Projektsteuerung nach AHO entwickelt. Dabei werden wir zunächst nur mit einem Basis-Modul mit den elementaren Projektsteuerungsleistungen beauftragt – so dass wir dennoch den Überblick behalten und mit zeitlich reduziertem Aufwand die grundlegenden Projektprozesse im Sinne der Bauherrschaft steuern. Die Bauherrschaft kann dabei jederzeit weitergehende Teilleistungen als Module oder einzeln begrenzte Teilaufgaben, wie das Prüfen von fraglichen Kostenermittlungen, von Leistungsverzeichnissen, von Rechnungen, Nachträgen separat bei uns abfordern.

Unser Mehrwert für Sie als AG

Aus unserem Berufsverständnis heraus, aber auch nach unserer langjährigen Erfahrung, sehen wir den anzustrebenden Projekterfolg nur durch ein Miteinander aller Projektbeteiligten möglich, als Team mit gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung.

Auch wenn gerade wir in unserer Funktion in der Projektsteuerung vielfältige Controllingaufgaben zu den Leistungen der Planer, aber auch Belange des AG betreffen bewältigen müssen, sehen wir gerade auch hier eine sehr viel bessere Qualität in der Leistungserbringung, wenn dies im Miteinander, im gegenseitigen Verständnis erfolgt. Jedes Gegeneinander gefährdet den möglichen Projekterfolg.

In diesem Sinne können uns unsere Auftraggeber als ihre „Kümmerer“ verstehen – wir kümmern uns um Termine, Kosten, Qualitäten, auf rechtzeitige Leistungserbringung von Planer und Firmenseite und um viele andere Dinge mehr, aber auch um rechtzeitige Bauherrenentscheidungen, dies durch die Vorlage der rechtzeitigen Entscheidungsvorlagen.

Wir sorgen dafür, dass die Bauherrschaft stets die Entscheidungshoheit hat, dass es auch bei im Projektverlauf späten Entscheidungserfordernissen unbedingt eine Abwägung verschiedener Alternativen gibt.